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21. Oktober 2019: Betreuungsverein - Informatives Herbstfrühstück

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz informiert über das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz

21. Oktober 2019: Betreuungsverein - Informatives Herbstfrühstück

Betreuungsverein: Herbstfrühstück mit Infos zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz hat zu einem Herbstfrühstück eingeladen.
Viele Eltern und Betreuer nahmen an herbstlich dekorierten Tischen Platz und tauschten sich bei Kaffee, süßen und herzhaften Broten intensiv aus. Die Themen waren im privaten, allgemeinen und themenbezogenen Bereich angesiedelt. 

Unter den Teilnehmern war auch Lebenshilfe-Präsident Walfried Weber mit Gattin und vom Präsidium der Lebenshilfe Westpfalz Birgit Kleinschmidt, die Präsidiumsvertreterin für den Betreuungsverein. 


Christine Förster, die Leiterin des Betreuungsvereins, begrüßte die Gäste und pflegte den persönlichen Kontakt in Gesprächen, wozu die Begegnung beim Herbstfrühstück gedacht war. 

Frau Förster informierte sodann über die Änderungen im Bundes-Teilhabe-Gesetz, das zwar schon 2016 verabschiedet wurde, aber durch intensiven Gesprächsbedarf bei Institutionen und Ämtern noch nicht in Kraft getreten ist, weil die Umsetzung noch immer nicht geklärt ist. 

Ziel der Änderungen soll sein, dass Menschen mit Behinderung mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen unter individueller Berücksichtigung ihres Bedarfs in verschiedenen Bereichen. Vorrangig geht es dabei um das Recht, das eigene Leben selbst zu gestalten. 

Anhand einer Schautafel verdeutlichte Frau Förster den Übergang von der "Wohnstätte" zur "Besonderen Wohnform", wobei es vor allem um die Regelung der finanziellen Bereiche geht. Die für die Teilnehmer bekannten Faktoren Rente, Pflegeleistung und Eingliederungshilfe wurden beleuchtet und zum Teil neu sortiert.
Selbständiges Verwalten von Konten und Ausfüllen von Anträgen boten ausreichend Gesprächs- und Diskussionsbedarf für fragende, kritisch angemerkte und kommentierte Aussagen. 

Frau Förster bot in diesen Angelegenheiten die Mithilfe des Vereins an. 
Sie betonte, dass die Veranstaltung als Vorabinformation gedacht ist und eine neue Einladung erfolgt, sobald Entscheidungen für die Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes getroffen sind. 

 

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